ALLGEMEINE GESCHÄTSBEDINGUNGEN
Inhaltsverzeichnis
§1) Allgemeines
§2) Vertragsschluss
§3) Erstellung der Werke
§4) Rechtseinräumung durch den/die Auftraggeber:in, Haftungsfreistellung
§5) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Auftraggeberin
§6) Bearbeitung und Bereitstellung der Werke
§7) Abnahme
§8) Zahlungsmöglichkeiten
§9) Rechtseinräumung durch den/die Fotografen/Fotografin. Urheberrecht und Nutzungsrechte
§10) Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
§11) Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
§12) Widerrufsrecht
§13) Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
§14) Mängelhaftung
§15) Haftung
§16) Kündigung des Vertrages
§17) Gutscheine
§18) Veröffentlichungsfreigabe
§19) Datenschutz
§20) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§21) Alternative Streitbeilegung
§22) Schlussbestimmungen
§ 1) Allgemeines
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Kim Reschke – Tierfotografie Kim Reschke (nachfolgend „Fotografin“), gelten für alle Verträge, die Verbraucher oder Kaufleute (nachfolgend Auftraggeber/in) mit der Fotografin hinsichtlich der von ihr auf der eigenen Website beschriebenen Leistungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des/der Auftraggeber/in widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dieses gilt für alle nachfolgenden Aufträge, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
c) Kaufleute im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
d) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
e) Die Fotografin ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des/der Auftraggeber/in bedarf. Die Haftung der Fotografin für die Leistungen bleibt unberührt.
§ 2) Vertragsschluss
a) Die Auftraggeber/in kann über ein ggf. von der Fotografin online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z. B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an die Fotografin richten.
b) Die Fotografin lässt dem/die Auftraggeber/in auf dessen/deren Anfrage hin in Textform (z. B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der von dem/der Auftraggeber/in angefragten Leistung(en) zukommen. Dieses Angebot kann der/die Auftraggeber/in durch eine gegenüber der Fotografin abzugebende Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des/der Auftraggebers/Auftraggeberin staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der/die Auftraggeber/in das Angebot der Fotografin innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist die Fotografin nicht mehr an ihr Angebot gebunden.
c) Für den Fall, dass die Fotografin einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
d) Mit Annahme des Angebots akzeptiert der/die Auftraggeber/in die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Fotografin stellt im Voraus die AGB dem/der Auftraggeberin:in zur Verfügung. Der/Die Auftraggeber:in hat die Möglichkeit, die AGB zu lesen und zu akzeptieren. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
§ 3) Erstellung der Werke
„Lichtbildwerke, Lichtbilder und Filmwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte (nachfolgend „Werke“) gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).
a) Die Fotografin erbringt Leistungen aus dem Bereich der Fotografie. Vertragsgegenstand kann sowohl die Ablichtung von Sachen, Tieren als auch die Ablichtung von Personen oder Erstellung anderer grafischer Werke (bewegt oder unbewegt) sein.
b) Die Werke werden je nach Vereinbarung zwischen den Parteien im Studio der Fotografin oder an einem anderen Ort erstellt.
c) Die technische Ausrüstung zur Erstellung der Werke wird von der Fotografin bereitgestellt.
d) Die Fotografin kann die vertraglich geregelten Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, ausgewähltes Personal erbringen. Die Fotografin entscheidet, welches Personal zur Erfüllung der Leistung passend ist. Dabei kann sich die Fotografin auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, auch hier entscheidet die Fotografin selbst, welcher Subunternehmer zur Leistungserfüllung geeignet ist. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der/die Auftraggeber:in keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung. Die Haftung der Fotografin bleibt hiervon unberührt.
§ 4) Rechtseinräumung durch den/die Auftraggeber:in, Haftungsfreistellung
a) Der/Die Auftraggeber:in räumt der Fotografin die für die Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung der Werke die erforderlichen Rechte zum Zweck der Vertragserfüllung ein und sichert zu, zu dieser Rechtseinräumung berechtigt zu sein. Dies umfasst insbesondere die für die Ablichtung von Sachen ggf. erforderlichen Nutzungsrechte sowie die für die Ablichtung von Personen erforderlichen Rechte (Recht am eigenen Bild). Der/Die Auftraggeber:in erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass die Fotografin ihn/sie für den vereinbarten Vertragszweck fotografiert. Soweit die Fotografin für den vereinbarten Vertragszweck auch andere Personen fotografieren soll, ist der/die Auftraggeber:in für die hierfür erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen verantwortlich.
b) Der/Die Auftraggeber:in stellt die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte der Fotografin gegenüber wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder anderer Rechte aufgrund der von dem/der Auftraggeber:in beauftragten Werke geltend machen. Der/Die Auftraggeber:in übernimmt hierbei die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem/der Auftraggeber:in nicht zu vertreten ist. Beide Parteien sind verpflichtet, der jeweils anderen Partei im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Der Vergütungsanspruch der Fotografin bleibt hiervon unberührt.
c) Sofern der/die Auftraggeber:in Dateien von Werke zur Ausführung eines Auftrages an die Fotografin überlässt (z. B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird die Fotografin diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Werken zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Werke. Der/Die Auftraggeber:in erklärt, bei Übersendung der Werke die Urheberin der Werke zu sein oder das uneingeschränkte Nutzungsrecht von Dritten erhalten hat. Sollte der/die Auftraggeber:in dies nicht sein, haften der/die Auftraggeber:in der Fotografin gegenüber, dass der/die Auftraggeber:in die Werke uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen darf. Insoweit stellt der/die Auftraggeber:in die Fotografin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 5) Mitwirkungspflicht des/der Auftraggeber:in
a) Der/Die Auftraggeber:in ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er/sie vereinbarte Termine einzuhalten, ggf. für die Durchführung des Fototermins erforderliche Einwilligungen und/oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und der Fotografin Zutritt zu den vereinbarten, nicht zu der Fotografin gehörenden Räumlichkeiten zu verschaffen, soweit dies für die Vertragserfüllung des/der Auftraggeber:in erforderlich ist.
b) Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der/die Auftraggeber:in bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber der Fotografin zu äußern.
c) Verletzt der/die Auftraggeber:in seine Mitwirkungspflicht, so ist die Fotografin berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die Fotografin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch der Fotografin auf Ersatz der ihr durch die unterlassene Mitwirkung des/der Auftraggeber:in entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 6) Bearbeitung und Bereitstellung der Werke
a) Die Auswahlgalerien umfassen bei einem reibungslosen Fotoshooting Ablauf ohne Störungen eine Mindestanzahl von 40 Bildern zur Auswahl. Diese Anzahl kann je nach Ermessen der Fotografin variieren. Die Auswahlgalerie ist für den Kunden für einen Zeitraum von 14 Tagen zugänglich, um die Auswahl der gewünschten Bilder vorzunehmen. Eine schriftliche Anfrage zur Verlängerung der Galerie-Zugriffszeit ist bis spätestens drei Tage vor Ablauf möglich. Die Verlängerung beträgt zusätzlich 7 Tage. Bei Nichtbeantragung einer Verlängerung wird die Gebühr in Höhe von 50,00€ fällig. Die Fotografin behält sich vor, in diesem Fall die Bildauswahl unwiderruflich zu treffen.
b) Die Fotografin kann sich zur Erfüllung vertraglich geregelter Leistungspflichten der Dienste Dritter bedienen. Soweit sich hieraus besondere Mitwirkungsobliegenheiten für den/die Auftraggeber:in ergeben, wird die Fotografin den/die Auftraggeber:in hierauf gesondert hinwiesen.
c) Wünscht der/die Auftraggeber:in nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Werken zur weiteren Bearbeitung, ist die Fotografin zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die dreifache Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
d) Hat der/die Auftraggeber:in der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Die Fotografin ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bild Stil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen..
e) Wünscht der/die Auftraggeber:in eine andere oder zusätzliche Bearbeitung oder Bereitstellung der Werke als vertraglich vereinbart, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen.
§ 7) Abnahme
a) Die erstellten und bearbeiteten Werke werden dem/der Auftraggeber/in in digitaler Form bereitgestellt.
b) Mit dem Download der Bilder erfolgt die Abnahme durch den/die Auftraggeber/in.
c) Verlangt der/die Auftraggeber:in nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen von der Fotografin, so kann die Fotografin ihm/ihr hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Hierüber lässt die Fotografin dem/der Auftraggeber:in auf dessen/deren Anforderung ein konkretes Angebot zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des/der Auftraggeber:in werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 8) Rechtseinräumung durch die Fotografin - Urheberrecht und Nutzungsrechte
a) Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
b) Die von der Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des/der Auftraggeber:in bestimmt.
c) Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der/die Auftraggeber:in als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
d) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
e) Der/Die Besteller:in eines Werkes i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraf § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
f) Bei der Verwertung der Werke kann die Fotografin verlangen als Urheberin des Werkes genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
g) Außer wenn dies ausdrücklich zwischen Fotografin und dem/der Auftraggeber:in schriftlich vereinbart wurde, ist anderen als dem Fotografen verboten:
g 1.) Die Bearbeitung von Werken der Fotografin (z. B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
g 2.) die Verbreitung von Werken der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des/der Auftraggeber:in bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern;
g 3.) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.
g 4.) Die Fotografin ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den/die Auftraggeber:in herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
g 5.) Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
h) Digitale Werke, die nur zur Ansicht durch die Fotografin gestellt werden und die der/die Auftraggeber:in nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 7-tägigen Frist gelöscht werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
§ 9) Zahlungsmöglichkeiten
a) Grundsätzlich bietet die Fotografin die Zahlart Vorkasse an. Die Fotografin behält sich bei jedem Auftrag vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach der von der Fotografin erbrachten Leistung ohne Abzug zahlbar.
b) Bei Kauf auf Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen, beginnend am Tag des Eingangs der Lieferung bei dem/der Auftraggeber:in.
c) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
d) Der/Die Auftraggeber:in ist damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften auch in elektronischer Form übermittelt werden.
§ 10) Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
a) Alle Preise verstehen sich in Euro ohne MwSt. (Kleinunternehmerregelung nach §19 BGB) und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
b) Für die Leistungen der Fotografin hat der/die Auftraggeber:in an die Fotografin eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten werden dem/der Auftraggeber:in im Angebot oder der Preistafel der Fotografin mitgeteilt. Die Fotografin ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist die Fotografin berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
c) Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. An von ihr erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich die Fotografin sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind diese unverzüglich an die Fotografin zurückzugeben.
d) Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind von dem/der Auftraggeber:in zu tragen. Wünscht der/die Auftraggeber:in, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel der Fotografin, soweit nichts anderes vereinbart ist.
f) Wünscht der/die Auftraggeber:in während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen.
g) Bis zur vollständigen Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen, bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum der Fotografin und eine Nutzung der Werke ist untersagt.
h) Die Fotografin ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese von dem/der Auftraggeber:in abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei der Fotografin erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
i) Soweit der/die Auftraggeber:in Leistungen der Fotografin in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, sodass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der/die Auftraggeber:in auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung der Fotografin gewährt.
§ 11) Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz - Änderung oder Ausfall des Fototermins
a) Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
b) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin oder dessen Personal nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeit Honorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der/die Auftraggeber:in nachweist, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der/die Auftraggeber:in die Verzögerung zu vertreten, so kann die Fotografin auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
c. 1) Unterbleibt bei einer Werkveröffentlichung durch den/die Auftraggeber:in die Benennung des Werkautors, so hat die Fotografin einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgeltes zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall.
c. 2) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den/die Auftraggeber:in hat dieser/diese einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall.
c. 3) Erscheint der/die Auftraggeber:in nicht zum vereinbarten Fototermin oder kann der Auftrag nicht ausgeführt werden, ohne dass die Fotografin in hierfür ein Verschulden trifft, so hat der/die Auftraggeber:in der Fotografin 100 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
c. 4) Der Fotografin bleibt zu c. 1) – c. 3) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem/Der Auftraggeber:in bleibt zu c. 1) – c. 3) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
d) Wird das Fotoshooting durch den/die Auftraggeber:in, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Werke) fällig. Konnten keine Werke angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.
e) Sind Leistungen der Fotografin teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des/der Auftraggeber:in beigebrachten Werken nicht verwertbar, bleibt der Anspruch der Fotografin auf Vergütung unberührt.
f. 1) Die Fotografin behält sich vor, Zeit, Ort oder die Person der Fotografin zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Fotografin für den/die Auftraggeber:in zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von dem/der Auftraggeber:in wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die Fotografin wird den/die Auftraggeber:in im Falle einer Änderung von Zeit, Ort oder der Person der Fotografin rechtzeitig hierüber informieren.
f. 2) Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der/die Auftraggeber:in kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
f. 3) Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der/die Auftraggeber:in unverzüglich nach der Information der Fotografin über die Leistungsänderung diesem/dieser gegenüber geltend zu machen.
f. 4) Die Fotografin ist berechtigt, den Fototermin aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung kurzfristig ohne volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Vergütung abzusagen und zu verschieben. Der/die Auftraggeber:in verzichtet auf Schadensersatzforderungen und wird sich bei Ausfall des Fototermins um einen Ersatztermin bemühen.
f. 5) Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet die Fotografin zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Dritten oder des Personals der Fotografin.
§ 12) Widerrufsrecht
Verbraucher:innen steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung er Fotografin. Für Kaufleute besteht kein Widerrufsrecht.
§ 13) Vertragliches Rücktrittsrecht für Shootings innerhalb Hamburg und Umgebung (Stornierungen) bis 14 (vierzehn) Tage vor Ausführung für Verbraucher:innen
a) Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt die Fotografin dem/der Auftraggeber:in als Verbraucher:in das Recht ein, seinen Auftrag nachfolgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
a 1.) Der/Die Auftraggeber:in als Verbraucher:in kann den Auftrag bis zu 14 (vierzehn) Tage vor Beginn des Fototermins ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber der Fotografin in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung bei der Fotografin maßgeblich. Storniert der/die Auftraggeber:in den abgeschlossenen Auftrag fristgerecht, so wird die Fotografin dem/der Auftraggeber:in eine ggf. bereits gezahlte Vergütung innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen ab Zugang der Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann die Fotografin das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der/die Auftraggeber:in für die eigene Zahlung an die Fotografin verwendet hat.
a 2.) Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des/der Auftraggeber:in wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
§ 13) Vertragliches Rücktrittsrecht für Shootings außerhalb Hamburg mit mindestens einer Übernachtung (Stornierungen) bis 28 (achtundzwanzig) Tage vor Ausführung für Verbraucher:innen
a) Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt die Fotografin dem/der Auftraggeber:in als Verbraucher:in das Recht ein, seinen Auftrag nachfolgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht)
:a 1.) Der/Die Auftraggeber:in als Verbraucher:in kann den Auftrag bis zu 28 (achtundzwanzig) Tage vor Beginn des Fototermins ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber der Fotografin in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung bei der Fotografin maßgeblich. Storniert der/die Auftraggeber:in den abgeschlossenen Auftrag fristgerecht, so wird die Fotografin dem/der Auftraggeber:in eine ggf. bereits gezahlte Vergütung innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen ab Zugang der Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann die Fotografin das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der/die Auftraggeber:in für die eigene Zahlung an die Fotografin verwendet hat
.a 2.) Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des/der Auftraggeber:in wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
b) Von der Fotografin bereits gezahlte Reisekosten sind von dem/der Auftraggeberin auch bei einer Stornierung zu erbringen.
§ 14) Mängelhaftung
a) Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet die Fotografin nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
b) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber der Fotografin verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
c) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber der Fotografin verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
d) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter:innen oder gesetzliche Vertreter:innen von der Fotografin sowie Dritten, die durch die Fotografin eingeschaltet wurden.
§ 15) Haftung
a) Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch die Störung des eigenen Betriebes infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen von dem/der Auftraggeber:in nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei von der Fotografin beauftragten Dritten eintreten.
b) Im Übrigen haftet die Fotografin dem/der Auftraggeber:in aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
b. 1) Die Fotografin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
b. 2) Verletzt die Fotografin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der/die Auftraggeber:in nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem/der Auftraggeber:in nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber:in regelmäßig vertrauen darf.
c) Im Übrigen ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.
d) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Fotografin für dessen/deren Personal und gesetzlichen Vertreter:innen.
e) Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Werken nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
f) Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Auftraggeber:in. Der/Die Auftraggeber:in kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.
g) Hat der/die Auftraggeber:in die Werke in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick, CD, DVD, usw., …) erhalten, so ist dieser angehalten, diese innerhalb von 2 (zwei) Wochen zu prüfen und auf mindestens einem weiterem Speichermedium zu speichern/kopieren. Die Fotografin haftet nach dieser Frist nicht für den Verlust des Datenmaterials. Bei einem Defekt des Datenträgers mit den Werken wird innerhalb der ersten 4 (vier) Wochen ein weiterer kostenloser Datenträger mit digitalen Werken übergeben.
§ 16) Kündigung des Vertrages weniger als 13 (dreizehn) Tage vor Ausführung
a) Kündigt der/die Auftraggeber:in, so ist die Fotografin berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß Kündigungsfristen b) und c) zu verlangen; die Fotografin muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was die Fotografin infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner/ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
b) Bei einer Kündigung ab 13 (dreizehn) Tage vor vereinbartem Fototermin werden 75 % der vereinbarten Vergütung fällig.
c) Bei einer Kündigung 24 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Fototermin werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
d) Bucht der/die Auftraggeber:in zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, wird die gezahlte Vergütung nicht darauf angerechnet.
e) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann.
§ 17) Gutscheine
a) Der/Die Auftraggeber:in kann bei der Fotografin Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der/die Auftraggeber:in ein Guthaben für Dienstleistungen von der Fotografin. Die Gutscheine können von jedem/jeder verwendet werden, der/die den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
b) Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 (drei) Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
§ 18) Veröffentlichungsfreigabe von Bildern mit Personen
a) Die Fotografin veröffentlicht keine Werke ohne Einverständnis des/der Auftraggeber:in. Die Veröffentlichungsfreigabe wird vor jeder Dienstleistung vertraglich festgehalten. Die Fotografin wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass dem/der Auftraggeber:in kein Schaden durch die Veröffentlichung der Werke zugefügt wird.
b) Bei Erlaubnis zur Veröffentlichung von Werken aus der Dienstleistung erklärt sich der/die Kunde/Kundin damit einverstanden, dass:
b. 1) Werke auf sozialen Kanälen wie z.B. auf der Webseite, auf Facebook und auf Instagram veröffentlicht werden dürfen.
b. 2) Prop- und Hintergrundhersteller namentlich auf den Werken erwähnt werden und diese die Werke reposten dürfen.
b. 3) mit den Werken Leinwände und sonstige Fotodrucke erstellt und in den Räumlichkeiten der Fotografin aufgegangen werden dürfen.
b. 4) Visitenkarten und Flyer mit den Werken gedruckt werden dürfen.
b. 5) die Fotografin die Werke auch Dritten zur Verfügung stellt, sofern dies der Eigenwerbung der Fotografin dient.
Hat der/die Auftraggeber:in der Veröffentlichung der Werke zugestimmt und hierbei einen Rabatt auf den Shooting preis oder weitere Werke erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist die Fotografin berechtigt neben der Rückzahlung des Rabattes weitere Kosten wie z. B. Neudruck von Printmedien wie Visitenkarten, Flyer etc. sowie die Kosten für die Löschung der Werke in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.
§ 19) Datenschutz
a) Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber:in werden von der Fotografin gespeichert.
b) Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung der Auftraggeber:in zu verwenden.
§ 20) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Handelt der/die Auftraggeber:in als Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Fotografin. Hat der/die Auftraggeber:in seinen/ihren Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Fotografin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des/der Auftraggeber:in zugerechnet werden können. Die Fotografin ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des/der Auftraggeber:in anzurufen.
§ 21) Alternative Streitbeilegung
a) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen eine Verbraucher:in beteiligt ist.
b) Die Fotografin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu aber bereit.
§ 22) Schlussbestimmungen
a) Die Fotografin weist darauf hin, dass der/die Auftraggeber:in möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der/die Auftraggeber:in selbst kundig machen.
b) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Soweit der/die Auftraggeber:in Verbraucher:in ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den/die Auftraggeber:in gegenüber der Fotografin abzugeben sind, die Textform.
c) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
d) Die Vertragspartner:innen werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
e) Abweichende AGB des/der Auftraggeber:in haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch die Fotografin den AGB oder Lieferbedingungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.